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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag
 (Stand: Januar 2017)

I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienanlage „Zum Alten Backhaus“ (Gastaufnahmevertrag). Der Begriff „Gastaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Das „Zum Alten Backhaus“ behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Ferienwohnungen anderweitig zu vergeben.
Der Gast hat die Einrichtung der Ferienanlage pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normal Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das „Zum Alten Backhaus“ berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des „Zum Alten Backhaus“,
wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Ferienanlage „Zum Alten Backhaus“ zustande. Der Ferienanlage steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das „Zum Alten Backhaus“ und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem „Zum Alten Backhaus“ gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem „Zum Alten Backhaus“ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das „Zum Alten Backhaus“ verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des „Zum Alten Backhaus“ beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das „Zum Alten Backhaus“ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des „Zum Alten Backhaus“ zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des „Zum Alten Backhaus“ an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Das „Zum Alten Backhaus“ kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung des „Zum Alten Backhaus“ oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Ferienwohnung und/oder für die sonstigen Leistungen des „Zum Alten Backhaus“ erhöht.
4. Rechnungen des „Zum Alten Backhaus“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das „Zum Alten Backhaus“ kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das „Zum Alten Backhaus“ berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem „Zum Alten Backhaus“ bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das „Zum Alten Backhaus“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das „Zum Alten Backhaus“ berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Das „Zum Alten Backhaus“ ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des „Zum Alten Backhaus“ aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem „Zum Alten Backhaus“ geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des „Zum Alten Backhaus“. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des „Zum Alten Backhaus“ zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem „Zum Alten Backhaus“ und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des „Zum Alten Backhaus“ auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem „Zum Alten Backhaus“ ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das „Zum Alten Backhaus“ einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das „Zum Alten Backhaus“ den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das „Zum Alten Backhaus“ hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnungen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Ferienwohnungen nicht anderweitig vermietet, so kann das „Zum Alten Backhaus“ den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen 70 % zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES „Zum Alten Backhaus“
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das „Zum Alten Backhaus“ in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des „Zum Alten Backhaus“ auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom „Zum Alten Backhaus“ gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das „Zum Alten Backhaus“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das „Zum Alten Backhaus“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– Höhere Gewalt oder andere vom „Zum Alten Backhaus“ nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
– das „Zum Alten Backhaus“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des „Zum Alten Backhaus“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des „Zum Alten Backhaus“ zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des „Zum Alten Backhaus“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das „Zum Alten Backhaus“ aufgrund der verspäteten Räumung der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,
ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem „Zum Alten Backhaus“ kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES „Zum Alten Backhaus“
1. Das „Zum Alten Backhaus“ haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das „Zum Alten Backhaus“ die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des „Zum Alten Backhaus“ beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des „Zum Alten Backhaus“ beruhen. Einer Pflichtverletzung des „Zum Alten Backhaus“ steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des „Zum Alten Backhaus“ auftreten, wird das „Zum Alten Backhaus“ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das „Zum Alten Backhaus“ dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 2.500 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das „Zum Alten Backhaus“ empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das „Zum Alten Backhaus“ nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom „Zum Alten Backhaus“ mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das „Zum Alten Backhaus“ übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Gutscheine
1. Gutscheine, die direkt im „Zum Alten Backhaus“ erworben wurden, haben eine eindeutige Seriennummer. Die Gutscheine sind nicht übertragbar und nur mit der Seriennummer gültig. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden.
2. Definiert sich eine Leistung auf dem Gutschein, ist der Gutschein nur für die definierte Leistung gültig. Die Leistung kann nicht in einen anderen Wert übertragen werden.
3. Bei Verlust oder Diebstahl des Gutscheins, wird er nicht ersetzt. Es wird keine Haftung für Diebstahl oder Verlust übernommen.
4. Die Gültigkeit der Gutscheine ist eindeutig auf dem jeweiligen Gutschein definiert. Sollte keine Gültigkeit definiert sein, ist der Gutschein 3 Jahre, ab Kaufdatum, gültig. Nach Ablauf des Verfalldatums verliert der Gutschein seine Gültigkeit.
5. Ein Gutschein kann nicht bar ausgezahlt werden. Gutscheinleistungen die nicht in Anspruch genommen wurden, können nicht ausgezahlt werden.
6. Bei Gutscheinverkäufen über Drittanbieter gelten die gleichen Bedingungen, von VIII Gutscheine 1.- 5..
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der gesellschaftsrechtliche Sitz des Eigentümers des „Zum Alten Backhaus“, mithin Berlin.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Berlin (Schöneberg). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Eigentümers des „Zum Alten Backhaus“.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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